Spanisch Beglaubigung

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Spanisch Beglaubigung

Wann ist eine Beglaubigung notwendig?

Im Prinzip immer, wenn Sie es für erforderlich erachten, dass Ihr Übersetzer mit seiner Unterschrift und Siegel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bürgt. Zwingend notwendig ist allerdings die Beglaubigung von Urkundenübersetzungen, die bei Behörden eingereicht werden müssen (siehe unten). Zur Beglaubigung einer Übersetzung ist nur ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer bzw. eine öffentliche bestellte und beidigte Übersetzerin befugt.

Beglaubigung

Bei Urkundenübersetzungen ist es erforderlich, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erstellt wird, der deren Richtigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Dadurch wird die Übersetzung ein rechtlich gültiges Dokument, das von Botschaften, Behörden und Ämtern anerkannt wird.

Sei es die Bewerbung um eine Stelle im Ausland, die Anerkennung eines Titels, die Heirat mit Auslandsbezug, Familienzusammenführung usw., Urkundenübersetzungen werden oft benötigt.

Ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wird Ihnen die entsprechende Behörde mitteilen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach allen Erfordernissen. Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven.

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Überbeglaubigung

Ferner kann - je nach Land und Verwendungszweck - eine Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig sein. Dies bedeutet, dass der beglaubigende Übersetzer seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lässt. Diese Beglaubigung muss dann wiederum vom jeweiligen Landgericht beglaubigt werden (Apostille oder Legalisation).

Ihr Projektleiter

Petty Polmann

Petty Polmann

Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache
Leiterin Sprachendienst
Fachübersetzerin
ES / PT / EN / IT

Petty Polmann ist seit über 20 Jahren in der Übersetzungsbranche tätig. Sie hat das Übersetzungsgeschäft von der Pike auf gelernt.

Durch ihre intensive Übersetzertätigkeit, die Betreuung der Übersetzungskunden aus Industrie, Handel und Einrichtungen der öffentlichen Hand und ebenso durch anspruchsvolle Dolmetscheinsätze im In- und Ausland hat sie wertvolle Erfahrungen als Fachübersetzerin und Dolmetscherin sowie im Projektmanagement sammeln können.

Sie kennt das Metier und weiß, worauf es ankommt. Und die Prioritäten, die sie setzt sind ganz klar: Transparenz, Qualität, Kundenorientierung – die drei Säulen unserer Unternehmensphilosophie, die in erstklassige Beratung und Betreuung unserer Kunden resultieren.

Nicht nur beim Management schöpft sie aus ihrem Erfahrungsschatz. Auch in den Fachbereichen Lektorat, Fachübersetzungen und Kommunikationstraining bringt sie sich engagiert ein.

Sie ist Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn es um Anfragen, Angebote und Projektierung geht.

Übersetzungen

Unsere Übertzungen werden in Deutschland von allen Behörden anerkannt. Mit der entspreschenden Überbeglaubigung (durch Landgerich, Konsulat bsw. Botschaft) sind sie weltweit verwendbar.

Dolmetschen

Ob Eheschließung, Notartermin, Fachgespräch oder Behördenvorsprache – wenn ein Beteiligter nich der deutschen Sprache mächtig ist, wird stes ein professioneller Sprachmittler benötigt.

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Kontakt

Gern arbeiten wir ein unverbindliches Angebot für Sie aus. Rufen Sie uns unverbindlich an: 08292 951 2422.

Dann können wir gleich individuell auf Ihren Bedarf eingehen. Oder senden Sie eine Mail


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