Spanisch Beglaubigung

Wann ist eine Beglaubigung notwendig?

Im Prinzip immer, wenn Sie es für erforderlich erachten, dass Ihr Übersetzer mit seiner Unterschrift und Siegel für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bürgt. Zwingend notwendig ist allerdings die Beglaubigung von Urkundenübersetzungen, die bei Behörden eingereicht werden müssen (siehe unten). Zur Beglaubigung einer Übersetzung ist nur ein öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer bzw. eine öffentliche bestellte und beidigte Übersetzerin befugt.

Beglaubigung

Bei Urkundenübersetzungen ist es erforderlich, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erstellt wird, der deren Richtigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Dadurch wird die Übersetzung ein rechtlich gültiges Dokument, das von Botschaften, Behörden und Ämtern anerkannt wird.

Sei es die Bewerbung um eine Stelle im Ausland, die Anerkennung eines Titels, die Heirat mit Auslandsbezug, Familienzusammenführung usw., Urkundenübersetzungen werden oft benötigt.

Ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss, wird Ihnen die entsprechende Behörde mitteilen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach allen Erfordernissen. Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven.

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Überbeglaubigung

Ferner kann - je nach Land und Verwendungszweck - eine Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig sein. Dies bedeutet, dass der beglaubigende Übersetzer seine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lässt. Diese Beglaubigung muss dann wiederum vom jeweiligen Landgericht beglaubigt werden (Apostille oder Legalisation).

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